Vermittlungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich

Vermittlungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich

»Ich antworte nie auf eine Anrempelei. Alles, was man gegen mich redet und gegen mich schreibt, läuft an mir herunter wie Wasser an der Gans.« Albert Schweitzer

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) – Was ist das ?

Ist der Versuch, die negativen Folgen einer Straftat zu verringern.
Täter und Opfer haben die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und deren Folgen, sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung.
Der TOA kann eine Verfahrenseinstellung bzw. Strafminderung bewirken.
Das geschieht durch eine unparteiische Vermittlung, die freiwillig und kostenlos ist.

Wann ist Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

Nach Begehung einer Straftat prüft der zuständige Staatsanwalt oder Richter, ob ein TOA in Frage kommt. Wenn dies der Fall ist, beauftragt er die Vermittlungsstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz oder ein Vermittler der freien Träger nimmt die Aufgabe der Schlichtung im Rahmen des TOA wahr.
Beschuldigte und Geschädigte können sich auch direkt an uns wenden.

Geeignet für einen TOA sind Delikte, bei denen:

der Täter eine Tatbeteiligung zugibt, der Sachverhalt hinreichend klar ist, ein persönliches Opfer betroffen ist oder ein Ausgleich mit einer Institution sinnvoll erscheint (z.B. Sachbeschädigung) , Täter und Opfer bereit sind an der Konfliktaufarbeitung mitzuwirken.
Der Täter kann die Hintergründe der Tat schildern und für sein Handeln Verantwortung übernehmen, zeigen, dass er die Gefühle und Ängste des Opfers ernst nimmt, durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen.  Das Opfer kann im Ausgleichsgespräch Gefühle wie Wut, Angst, Ärger, Verletzung und Empörung zum Ausdruck bringen, Vorstellungen über Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit dem Täter nach befriedigende Lösungen suchen, eine Aussöhnung erleben und selbst dazu beitragen gegebenenfalls langwierige und aufwendige Zivilverfahren vermeiden

Wie verläuft die Konfliktschlichtung?

Um diesen Ausgleich zu erleichtern, unterstützt die Vermittlerin beide Seiten in ihren Bemühungen.Sie klärt zunächst in getrennten Einzelgesprächen mit Täter und Opfer die Bereitschaft zu einem Ausgleich. Beim späteren gemeinsamen Ausgleichsgespräch im Beisein des unparteiischen Vermittlers versuchen die Betroffenen den Konflikt aufzuarbeiten und prüfen die Möglichkeit einer Wiedergutmachung. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten. Die Kontrolle der Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen erfolgt durch die Vermittlerin.

Über das Ergebnis des gemeinsamen Ausgleichsgespräches wird schriftlich der Staatsanwalt oder das Gericht informiert.

 

Kontakt

Vermittlungsstelle
„Täter-Opfer-Ausgleich“

ASF Familienzentrum
Bergstraße 18
03130 Spremberg

Tel. / Fax.: 03563 34 88 53 5
E-Mail: ines.schulz@asf-brandenburg.de

Ansprechpartnerin

Frau Ines Schulz
Konfliktvermittlerin

Erreichbarkeit

Mo. – Do. 8 – 16 Uhr
Di. 10 – 18 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr
Und nach telefonischer Vereinbarung