Vermittlungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich

Vermittlungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich

»Ich antworte nie auf eine Anrempelei. Alles, was man gegen mich redet und gegen mich schreibt, läuft an mir herunter wie Wasser an der Gans.« Albert Schweitzer

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) – was ist das ?

Mit Unterstützung einer unparteiischen Vermittlerin können beschuldigte und geschädigte Personen Ursachen, Hintergründe und Folgen einer Straftat aufarbeiten. Die Parteien haben die Möglichkeit, eine Wiedergutmachung auszuhandeln.

Der TOA kann eine Verfahrenseinstellung oder Strafminderung bewirken.

Er ist freiwillig und kostenfrei.

Wer kann uns beauftragen?

  • Staatsanwaltschaft oder Gericht,
  • Die Polizei kann einen TOA anregen.
  • Beschuldigte oder Geschädigte, wenn sie sich selbständig an die Vermittlungsstelle wenden.

Geeignet für einen TOA sind Delikte, bei denen:

  • die beschuldigte Person ihre Beteiligung an der Tat zugibt,
  • mindestens eine andere Person oder Institution (zum Beispiel ein Unternehmen, eine Organisation oder Behörde) betroffen ist,
  • die Geschädigten und Beschuldigten bereit sind, an einer Konfliktschlichtung mitzuwirken.

Geschädigte haben die Möglichkeit,

  • Gefühle wie Angst, Wut und Verärgerung zum Ausdruck zu bringen
  • Vorstellungen und Wünsche vorzubringen, die den Konflikt lösen und ggf. eine Wiedergutmachung für ihren Schaden zu erhalten
  • entstandenen Schaden schnell und unbürokratisch zu regulieren
  • zeit- und kostenintensive Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden.

Beschuldigte haben die Möglichkeit,

  • Verantwortung für die Tat und ihre Folgen zu übernehmen
  • Motive und Beweggründe für ihr Verhalten zu schildern
  • um Entschuldigung zu bitten
  • den Schaden im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten zu bereinigen
  • das Strafmaß eventuell zu mindern oder ein Strafverfahren zu vermeiden, sofern die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden.

Wie verläuft die Konfliktschlichtung?

  1. In Einzelgesprächen mit beiden Konfliktparteien erfragt die Vermittlerin die Umstände der Tat. Das Ziel ist, beide Sichtweisen nachzuvollziehen. Sie bereitet die Konfliktparteien auf das mögliche Ausgleichsgespräch vor und bespricht Vorschläge zu einer möglichen Wiedergutmachung.
  2. Im Ausgleichsgespräch arbeiten die Betroffenen den Konflikt mithilfe der Vermittlerin auf und prüfen die Möglichkeit einer Wiedergutmachung. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Konfliktparteien.
  3. Die Vermittlerin kontrolliert, ob die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Sie informiert die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht über den Erfolg der Ausgleichsbemühungen.

Kontakt

Vermittlungsstelle
Täter-Opfer-Ausgleich

Familienzentrum
Bergstraße 18
03130 Spremberg

Telefon/Fax: 03563 34 88 53 5
Mobil: 0175 2773225
E-Mail: ines.schulz@asf-brandenburg.de

Ansprechpartnerin

Ines Schulz
Konfliktvermittlerin

Erreichbarkeit

Mo. - Do. 8 - 16 Uhr
Di. 10 - 18 Uhr
Fr. 8 - 13 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung