Liebe Eltern,
seit dem 18.03.2020 wurde die Betreuung in den Kitas und Horten des Albert-Schweitzer-Familienwerkes Brandenburg e.V., aufgrund der politischen Entscheidung des Landes Brandenburg zur Eingrenzung der Corona Pandemie, eingestellt. Ausgenommen hiervon sind Kinder von Eltern die einen Anspruch auf eine Betreuung in Notgruppen haben. Alle anderen Eltern sind gezwungen, die Betreuung ihrer Kinder anderweitig zu organisieren. Dies stellt eine sehr hohe Belastung und zum Teil auch eine finanzielle Einbuße für diese Eltern dar.
Um dem entgegen zu wirken, hat sich die Landesregierung zur Sicherung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung dazu entschieden, den öffentlichen und freien Trägern die Elternbeiträge der Betreuungsverträge auszugleichen, für die keine Kindertagesbetreuung in der Zeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Anspruch genommen wird. Mit dieser Entscheidung wird eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit Elternbeiträgen vorgegeben.
Diese Richtlinie trat zum 01.04.2020 in Kraft. Seither gibt es jedoch noch keine Rückmeldung des Landkreises Spree-Neiße, wann und wie die Kostenerstattung an die Träger erfolgen wird. Daher werden die Elternbeiträge aktuell weiter erhoben. Sobald es eine konkrete Information zur Beitragserstattung des Landkreises Spree-Neiße gibt, werden die eingezogenen Elternbeiträge, der Kinder die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, verrechnet bzw. zurückerstattet.
Für Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen Frau Münzberg unter der Rufnummer 03563 / 3488545 gerne zur Verfügung.