
Einzelfallhilfe
»Ich antworte nie auf eine Anrempelei. Alles, was man gegen mich redet und gegen mich schreibt, läuft an mir herunter wie Wasser an der Gans.« Albert Schweitzer
Das Leistungsangebot der Einzelfallhilfe richtet sich an Eltern, deren Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. §54 Abs.1 Nr.1 SGB XII oder §35a SGB VIII hat.
Einzelfallhelfer leisten Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht je nach Bedarf des Schülers in der wöchentlich gesetzlichen Schulzeit. Bei Ausfall des Einzelfallhelfers ist eine adäquate Ersatzleistung vorzuhalten.
Aufgabe des Einzelfallhelfers ist
- die Hilfeleistung bei der Teilnahme am Unterricht
- die Unterstützung bei der Nutzung der sprachlichen Hilfsmittel
- die Handreichung beim Erwerb notwendiger Fähigkeiten in der lebenspraktischen Selbständigkeit (z.B. hygienische Maßnahmen; Vorbereitung und Einnahme der Mahlzeiten)
- die Begleitung des Schülers zu Höhepunkten, die den Schulalltag betreffen (z.B. Wandertage, Klassenfahrten) die pflegerische Betreuung des Schülers
Kontakt
„Einzelfallhilfe“
ASF Familienzentrum
Bergstraße 18
03130 Spremberg
Tel.: 03563 34 88 528
Mobil: 01520 40 06 05 5
E-Mail: kiss@asf-brandenburg.de
Ansprechpartnerin
Frau Anne Wartenberg
Frau Carolin Dostal
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr