Einzellfallhilfe

 

Albert-Schweitzer Haus
Gartenstraße 9
03130 Spremberg
 

Tel.      0 35 63 / 34 50 97
Fax.     0 35 63 / 34 97 89

Mobil:  01 77/ 6 88 88 10


fruehfoerderung@asf-brandenburg.de

  Ansprechpartnerin

  Inge Queitsch
  Leiterin der Frühförderstelle  

 

Erreichbarkeit:       Montag bis Freitag

individuelle Terminvereinbarung

 

„Menschen lernen dann am besten, wenn sie nicht den Eindruck haben, 
dass man ihnen etwas beibringen will.“


Angebotsform  

  • Einzelfallhilfe ist ein Leistungsangebot im Rahmen der Eingliederungshilfe
    gem. §54
    Abs.1 Nr.1 SGB XII  

Finanzierungsart  

  • monatliche Rechnungslegung nach Leistungserbringung mit Angabe der täglich geleisteten Hilfe

  • Entsprechend dem Kostenangebot erfolgt die Kostenübernahme durch den gesetzlich zuständigen Kostenträger, dem Sozialamt des Landkreises Spree-Neiße.  

Zielgruppen  

  • Eltern deren Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. §54 Abs.1 Nr.1 SGB XII hat  

Auftrag / Zielsetzung  

  •  Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht je nach Bedarf des Schülers in der wöchentlich gesetzlichen Schulzeit  

Angebote  

  • die Hilfeleistung bei der Teilnahme am Unterricht

  • die Unterstützung bei der Nutzung der sprachlichen Hilfsmittel

  • die Handreichung beim Erwerb notwendiger Fähigkeiten in der lebenspraktischen Selbständigkeit (z.B. hygienische Maßnahmen; Vorbereitung und Einnahme der Mahlzeiten)

  • die Begleitung des Schülers zu Höhepunkten, die den Schulalltag betreffen
    (z.B. Wandertage, Klassenfahrten)

  • die pflegerische Betreuung des Schülers

 

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